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   BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19, RiZ (R) 2/19   

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https://dejure.org/2023,12959
BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19, RiZ (R) 2/19 (https://dejure.org/2023,12959)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19, RiZ (R) 2/19 (https://dejure.org/2023,12959)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - RiZ(R) 1/19, RiZ (R) 2/19 (https://dejure.org/2023,12959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine turnusmäßige oder anlassbezogene Geschäftsprüfung; Ausübung eines unzulässigen Erledigungsdrucks

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine turnusmäßige oder anlassbezogene Geschäftsprüfung; Ausübung eines unzulässigen Erledigungsdrucks

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 870
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 3/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
    Maßgebend ist dabei der objektive Eindruck, den die Maßnahme erweckt (Anschluss an BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ (R) 3/15, juris).

    Dazu zählt auch die Anordnung und Durchführung einer (Sonder-)Geschäftsprüfung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 13 f. m.w.N.).

    Das ist bei einer außerordentlichen richterlichen Geschäftsprüfung der Fall (BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 14).

    Die darin liegende Beschwer ist mit der Umsetzung auch endgültig eingetreten und kann durch einen späteren Bescheid, auch wenn darin von einer Dienstaufsichtsmaßnahme abgesehen wird, nicht mehr rückgängig gemacht werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt die nachvollziehbare Behauptung, dass eine Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit des Antragstellers beeinträchtigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Maßgebend ist dabei der objektive Eindruck, den die Maßnahme erweckt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Mit dieser Zielrichtung bestand ein objektiver Anlass für die außerordentlichen Geschäftsprüfungen (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 24).

    Einwendungen gegen die Erforderlichkeit der Geschäftsprüfung sind im richterdienstgerichtlichen Verfahren nicht zu überprüfen, weil das richterdienstgerichtliche Verfahren hinsichtlich des Anfechtungsgrundes auf eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit beschränkt ist (BGH, Urteil vom 7. September 2017 - RiZ(R) 3/15, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig, wenn sie auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter entscheiden oder verfahren soll; insoweit muss sich die Dienstaufsicht auch jeder psychologischen Einflussnahme enthalten (BVerfG, NVwZ 2016, 764 Rn. 76; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43 f.).

    Die beschränkte Prüfungsbefugnis unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 764 Rn. 93).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig, wenn sie auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter entscheiden oder verfahren soll; insoweit muss sich die Dienstaufsicht auch jeder psychologischen Einflussnahme enthalten (BVerfG, NVwZ 2016, 764 Rn. 76; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43 f.).

    Dahinstehen kann, ob eine außerordentliche richterliche Geschäftsprüfung ohne Anlass die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt oder ob ihr Anlass eine Frage der allgemeinen Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist, die von den Verwaltungsgerichten zu überprüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 48 ff.).

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
    Schließlich kann dahinstehen, ob willkürliches Handeln des Dienstvorgesetzten die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte, was das Dienstgericht des Bundes bisher offengelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 26).
  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
    Erst wenn er im Zuge seiner dienstaufsichtlichen Prüfung zu der Einschätzung gelangt, dass die dienstaufsichtlichen Maßnahmen des Vorhalts und der Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 DRiG nicht genügen, ist er auf das Disziplinarrecht mit den dort zu beachtenden Verfahrensvorschriften verwiesen (BGH, Urteil vom 3. Januar 1969 - RiZ(R) 6/68, BGHZ 51, 280, 286).
  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(B) 1/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
    Die Vertretung des Antragsgegners durch die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts folgt aus der im richterdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Vertretungsverordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - RiZ(B) 1/21, juris Rn. 1).
  • BGH, 29.06.2023 - RiZ(R) 1/22

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängikeit durch eine Maßnahme der

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; Urteil vom 16. Mai 2023 - RiZ(R) 1/19, juris Rn. 21).
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